F R Ü H C H E N T R E F F  K A R L S R U H E e. V.

 

VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON RISIKO- UND FRÜHGEBORENEN

 

c/o Dr. Jochen Wolf

Näherweg 57

76646 Bruchsal

Tel.  07251 10798 

www.fruehchenverein.de

 

Frühchen-FAQs

Nachfolgend finden Sie Antworten zu den Fragen, die bei den monatlichen Infoabenden des Frühchenvereins am häufigsten gestellt werden.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder mit Mitgliedern des Vereins in Kontakt treten wollen, können Sie dies auch über unsere Gruppe auf Facebook tun (Facebook-Anmeldung erforderlich):

http://www.facebook.com/home.php?sk=group_107195962681738

Welche speziellen Hilfen und Unterstützung gibt es für Familien von Frühgeborenen?

 

1. Hilfen und Angebote für Eltern während des Klinikaufenthalts ihres Kindes:

·         Kostenloser Parkausweis: Bei der Klinikverwaltung kann für die Dauer des Klinikaufenthalts ein Parkausweis beantragt werden, der zum kostenlosen Parken in der Tiefgarage des Klinikums (direkt unterhalb der Kinder- und Frauenklinik) berechtigt. Eltern benötigen dafür eine Bescheinigung der Station über die voraussichtliche Aufenthaltsdauer ihres Kindes in der Klinik.

·         Kostenloses Mittagessen: Stillende Frühchenmütter dürfen kostenlos im Klinikum Mittagessen. Dies muss jeweils für die darauf folgende Woche bei der Station beantragt werden, das Essen wird auf die Station gebracht und kann im Elternzimmer eingenommen werden.

·         Stillzimmer: Auf der S25 befindet sich ein Stillzimmer (direkt gegenüber der Garderobe mit den Schließfächern); dieses kann auch von Müttern genutzt werden, deren Kinder sich auf der S26 befinden bzw. die selbst noch nicht aus der Klinik entlassen worden sind.

·         Infoabend für neue Frühcheneltern: Jeden zweiten Montag im Monat um 17 Uhr findet im Elternzimmer ein Informationsabend des Frühchenvereins statt, bei dem ein/e Elternvertreter/in sowie Stationspersonal für Fragen aller Art zur Verfügung stehen. Die Termine finden Sie auch im Internet: http://www.fruehchenverein.de/pageID_6222217.html

·         Sonstige Hilfen und Angebote (Fahrtkostenpauschale, Haushaltshilfe etc.): Einen guten Überblick über mögliche Hilfen und begleitende Musteranträge gibt der Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. (http://www.fruehgeborene.info/index.php?option=com_content&view=category&id=67&Itemid=71) sowie folgende (von einer Pharmafirma gesponserte) Broschüre (http://www.fruehgeboren.de/content/service/sozialrechtliche_moeglichkeiten/index_ger.html ).


2. Besonderheiten bei gesetzlichen Leistungen:

·         Längerer Bezug von Mutterschaftsgeld: Bei einem Geburtsgewicht von weniger als 2500g erhöht sich die Bezugsdauer - ebenso wie bei Mehrlingsgeburten - von insgesamt 14 auf 18 Wochen. Eine entsprechende Bescheinigung wird von der Klinik ausgestellt und ist beim Arbeitgeber einzureichen.
Durch eine zu frühe Geburt entstehen keine Nachteile bei der Bezugsdauer, da es für diese unerheblich ist, ob der Mutterschutz schon vor dem Geburtstermin begonnen hat. Allerdings ist zu beachten, dass sich dadurch gegebenenfalls die Bezugsdauer des Elterngeldes verkürzt, da das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet wird.

·         Elterngeldbezug und Elternzeit: Maßgeblich für die Bezugsdauer des Elterngeldes bzw. die Inanspruchnahme von Elternzeit ist das chronologische (unkorrigierte) Alter, also das tatsächliche Geburtsdatum.

 

3. Besonderheiten bei der Krankenversicherung:

Da der Klinikaufenthalt von Frühgeborenen erhebliche Behandlungskosten - u.U. im fünfstelligen und bei schweren Fällen sogar im sechsstelligen Bereich - verursachen kann, ist es wichtig, das Kind rechtzeitig bei einer Krankenversicherung anzumelden. Unproblematisch ist dies, wenn verheiratete Eltern beide bzw. - bei unverheirateten Paaren - die Mutter einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, da dann die Familienversicherung greift und Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Ist aber bei verheirateten Eltern mindestens ein Elternteil bzw. bei unverheirateten Eltern die Mutter privat versichert, muss das Kind separat krankenversichert werden. Die Fristen für die Anmeldung bei einer Privatversicherung betragen 2 Monate nach Geburt eines Kindes, bei der Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse 3 Monate. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten die Krankenkassen nicht mehr zur Aufnahme des Kindes verpflichtet sind. Daher unser Rat: Auch wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes gerade anderes im Kopf haben - falls Sie keine Familienversicherung haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um eine Übernahme der Kosten für die Behandlung Ihres Kindes abzuklären.

 

4. Sonstiges:

Es gibt eine Klinik, die Mutter-Kind-Kuren speziell für Familien von Frühgeborenen anbietet (i.d.R. für Kinder ab dem zweiten bis 14. Lebensjahr). Für nähere Informationen zur Klinik und dem Antragsverfahren, siehe

http://www.fachklinik-bromerhof.de/hauptmenu/hilfe-fuer-familien-mit-fruehchen/index.html

 

Nach der Entlassung: Fragen zum Alltag mit dem Frühgeborenen

 

4. Welche Nahrung sollte das Kind nach der Entlassung erhalten?

·         Stillkinder: Bei Entlassung wird gegebenenfalls empfohlen, die Milch weiterhin mit einem Ergänzungspräparat (FMS = Frauenmilchsupplement, in der Apotheke erhältlich) anzureichern, um eine optimale Nährstoffversorgung des Frühgeborenen sicherzustellen; dies ist natürlich nur möglich, wenn abgepumpte Milch gegeben wird, beim Trinken an der Brust ist die Zugabe nicht erforderlich.

·         Flaschenkinder: Bei Entlassung wird gegebenenfalls empfohlen, in den ersten Wochen weiterhin eine spezielle Frühchenmilch zu verabreichen, die besonders nährstoffreich ist (nur in der Apotheke erhältlich), bevor man auf die handelsüblichen Milchpulver (Anfangs- oder Prenahrung) umsteigt.

 

5. Wann füttert man zu und welches Alter wird dafür zugrundegelegt?

Wie bei Termingeborenen kann nach ca. 4-6 Monaten mit Beikost begonnen werden. Hierbei wird der tatsächliche Geburtstermin zugrundegelegt (d.h. das unkorrigierte Alter).
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich in einer Broschüre des Bundesverbandes "Das frühgeborene Kind" e.V., die im Internet heruntergeladen werden kann: http://www.fruehgeborene.de/images/stories/bv/info_downloads/eb/pdf/EB04.pdf

 

6. Wo bekommt man am besten Kleidung und Ausrüstung, wie z.B. Schlafsack etc.?

Bezugsquellen finden Sie auf unserer Website: http://www.fruehchenverein.de/pageID_6222220.html, Rubrik „Links zur Frühchenkleidung“

 

7. Ab welchem Alter kann man an einer Krabbelgruppe teilnehmen?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich mit anderen Eltern auszutauschen; eine Krabbelgruppe kann da eine große Hilfe sein. Manche Eltern entscheiden sich für eine normale Krabbelgruppe, andere bevorzugen dagegen den Austausch mit anderen Frühcheneltern. Da es keine regulären Krabbelgruppen für Frühchen gibt, ist es in diesem Fall sinnvoll, schon während des Klinikaufenthalts Kontakte zu anderen Eltern aufzubauen, mit denen man sich auch nach der Entlassung regelmäßig treffen kann.  

Zum Alter: Wenn Ihr Kind gesund und stabil entlassen worden ist, spricht nichts dagegen, eine Krabbelgruppe zu besuchen. Allerdings ist zu bedenken, dass vor allem in der Wintersaison Kinder anfälliger für Infekte sind und auch die Ansteckungsgefahr durch andere Kinder dann größer ist. Vor allem bei Kindern, die öfter Probleme mit der Lunge oder Bronchien haben, bietet es sich daher an, mit dem betreuenden Kinderarzt zu reden, da dieser das Risiko für das Kind besser einschätzen kann. Eventuell ist es unter diesen Umständen sinnvoll, erst nach der Wintersaison mit einer Krabbelgruppe zu starten.

 

Nach der Entlassung: Fragen zur medizinischen Betreuung und Nachsorge

8. Wie sieht es mit der Nachsorge nach der Entlassung aus? Inwiefern kann man das Krankenhaus in Anspruch nehmen?

Nach der Entlassung bietet das Klinikum mehrere Möglichkeiten der Nachsorge an:

·         Frühgeborenen-Nachsorgeambulanz des Kinderklinikums für alle Extremfrühchen (i.d.R. mit einem Geburtsgewicht unter 1500g):
Im Rahmen dieses Programms wird Ihr Kind – zusätzlich zu den regulären U-Untersuchungen beim niedergelassenen Kinderarzt – in regelmäßigen Abständen bis zur Vollendung seines zweiten Lebensjahres durch Spezialisten der Kinderklinik untersucht und seine Entwicklung dokumentiert. Die Aufnahme in das Programm erfolgt automatisch, die Eltern werden von der Klinik angeschrieben, wenn ein Untersuchungstermin ansteht.

·         Die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt ist es auch möglich, die erste Zeit nach der Entlassung des Kindes zuhause durch eine Kinderkrankenschwester betreut zu werden. Die S25 hat alle Informationen hierzu.

·         Kurz nach der Entlassung kann man auch jederzeit die S25 anrufen. Das Pflegepersonal ist rund um die Uhr erreichbar (Telefon 0721/9743275) und gibt, wenn möglich, gern telefonische Auskunft.

 

9. Welche Fördermaßnahmen gibt es für die Kinder nach ihrer Entlassung?

Dies ist meist eine medizinische Frage und wird Ihnen bei der Entlassung aus der Klinik für Ihren speziellen Fall durch die behandelnden Ärzte empfohlen. Am häufigsten werden Krankengymnastik (Vojta, Bobath) oder Ergotherapie empfohlen. Die Frühförderstellen (http://www.fruehfoerderstellen.de) - eine solche gibt es z.B. auch in Karlsruhe (http://www.reha-suedwest.de/famzka/) -, sind hier ebenso Anlaufpunkte wie Praxen in allen größeren Städten und Gemeinden.

 

10. Wie findet man einen passenden Kinderarzt?

Hier ist sicherlich der persönliche Eindruck sehr entscheidend. Hilfreich ist auch, dass der Arzt Erfahrung mit Frühchen hat. Um vor allem in der Zeit nach der Entlassung den Kontakt mit anderen kranken Kindern weitgehend zu vermeiden, sollten Sie fragen, ob Sie regelmäßig Randzeitentermine bekommen können und es eventuell einen separaten Wartebereich gibt. Auch gibt es Ärzte, die Ihnen eine Telefonnummer geben, unter der sie auch außerhalb der Sprechzeiten für Sie erreichbar sind.

 

 

 

 

Alle Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr!

 

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